Welche Genehmigungen sind erforderlich?
In erster Instanz ist der/die BürgermeisterIn zuständig. Je nach Bundesland und Errichtungsstandort (Aufdach- oder freistehend) fallen diverse gesetzliche Bestimmungen an, die es einzuhalten und zu beachten gilt. In der Rubrik Genehmigungen finden Sie die wichtigsten Gesetze inkl. Ansprechpersonen.