FAQ

Abhängig vom jeweiligen Errichtungsstandort.

In erster Instanz ist der/die BürgermeisterIn zuständig. Je nach Bundesland und Errichtungsstandort (Aufdach- oder freistehend) fallen diverse gesetzliche Bestimmungen an, die es einzuhalten und zu beachten gilt. In der Rubrik Genehmigungen finden Sie die wichtigsten Gesetze inkl. Ansprechpersonen.

Dies ist abhängig von den geforderten Unterlagen

In erster Instanz ist der/die BürgermeisterIn zuständig. Je nach geforderten und vorhandenen Dokumenten und Nachweisen kann sich ein Genehmigungsverfahren bis zu mehreren Jahren ziehen. Deshalb im Vorhinein überprüfen, was verlangt wird und ob der Hersteller/Vertriebspartner die Dokumente bereitstellt.

Unterschieden wird zwischen "Landwirtschaft und Gewerbe" und "Privat-Haushalte"

Landwirtschaft und Gewerbe

  • Leistung > 5 kW

  • Nabenhöhe 15 – 20 Meter

Privat Haushalte

  • Leistung bis 5 kW

  • Nabenhöhe > 20 Meter (aufgrund der Dachintegration der Anlage)

Man unterscheidet zwei Typen: Aufdach-Anlagen und freistehende Anlagen.

Aufdach-Anlagen

Kleinwindkraftanlagen können auf Dächer errichtet werden. Aufpassen auf die Statik und die Schwingungen die durch die Kleinwindkraftanlage verursacht werden.

Freistehende Anlagen

Hierfür wird ein Fundament, meistens aus Beton, benötigt. Für Anlagen ab 10 kW Leistung.

Braucht man trotzdem vor der Errichtung eine Windmessung?

Ja - Die persönliche Wahrnehmung des Windes ist rein subjektiv. Um eine genaue Ertragsermittlung für die geplante Kleinwindkraftanlage machen zu können, ist eine mind. 3-monatige Windmessung nicht wegzudenken. Besser, man investiert im Vorfeld mehr Zeit, als später Frust und Ärger aufgrund eines "falschen" Standortes zu haben.

Das ist abhängig vom jeweiligen Standort (Windverhältnisse, Hindernisse etc.) und der ausgewählten Kleinwindkraftanlage.

An sehr guten Standorten kann zum Beispiel eine 10 kW Anlage zirka 10.000 kWh/Jahr erzeugen. Um die Größenordnung besser verstehen zu können: Der durchschnittliche Stromverbrauch einer 4-köpfigen Familie in Österreich liegt bei 5.000 - 7.000 kWh/Jahr.

Die meisten Kleinwindkraftanlagen produzieren ab einer Windgeschwindigkeit von 3-4 m/s Strom.

Ohne Messgerät lässt sich diese Windgeschwindigkeit daran erkennen, dass sich zum Beispiel Blätter, dünne Zweige und Äste bewegen.

Die Herausforderung der Kleinwindanlage!

Die dargestellte Grafik der Windklassenverteilung und der Anlagenkennlinie ist charakteristisch für den Bereich der Kleinwindkraft. Gerade in den häufig auftretenden Windgeschwindigkeitsklassen ist die Ausbeute an Leistung der Kleinwindkraftanlage gering bis gar nicht vorhanden. Das liegt an der zu geringen Höhe, in der die Kleinwindkraft errichtet wird.

Ausgewählt werden jene, die sich bereits im Testfeld bewiesen haben.

Unter der Rubrik Ansprechpersonen & Organisationen werden folgende Hersteller bzw. deren Anlagen aufgelistet, die bereits im Testfeld eine gute bis sehr gute Performance abgeliefert haben. Das ist wichtig, um die Anlage auf "Herz & Nieren" zu überprüfen.

Augen auf beim Kauf! Der Marktreport 2016 der Plattform www.klein-windkraftanlagen.com bietet eine gute Übersicht über getestete Anlagen.

Kleinwindkraftanlagen können wie fast alles über das Internet bestellt werden. Jedoch empfiehlt es sich, sich im Vorfeld zu informieren, um eine geeignete Anlage zu finden. Hinweis: Am Teststandort Lichtenegg werden Kleinwindkraftanlagen unabhängig auf ihre Leistung und Qualität geprüft. Weitere Teststandorte gibt es zum Beispiel in Dänemark, in Frankreich und in den USA.