Genehmigungs-Verfahren

Im Grunde ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, die 1. Instanz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entscheidet über den weiteren Ablauf.

Das Genehmigungsverfahren einer Kleinwindkraftanlage ist von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich geregelt. Ist der Standort in punkto mittlerer Windgeschwindigkeit (>3,5 m/s) passend und sind keine wesentlichen Hindernisse in Hauptwindrichtung vorhanden, kann aufbauend auf dem jährlichen Stromverbrauch eine Kleinwindkraftanlage ausgewählt werden. Steht die Wahl fest, sollte vor dem Kauf die Genehmigung gestartet werden, die im Idealfall von Hersteller:innen unterstützt wird.

Der erste Schritt ist in allen Bundesländern der Weg zur Bürgermeister*in bzw. in Wien zur MA64. Aus bereits durchgeführten Genehmigungsverfahren für Kleinwindkraftanlagen hat sich ergeben, dass folgende Unterlagen von den Behörden gefordert werden:

  • Bauansuchen

  • Baubeschreibung

  • Einreichplan

  • Anlagenunterlagen inkl:

    Schallgutachten (Von Ziviltechniker:in unterschrieben)

    Statikgutachten

    Schattenwurfanaylse

    WR-Konformitätserklärung (Elektrischer Schaltplan sowie bei Bedarf Vereisung und Blitzschutz)

Mittlerweile ist neben der Einspeisevergütung der OeMAG über knapp 9 Cent/kWh auch
eine Investitionsförderung für Kleinwindkraftanlagen beantragbar. Diese startet jedoch erst
ab einer installierten Leistung von 20 kW, was lediglich einen Bruchteil der am Markt
verfügbaren Anlangen betrifft.